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Die Kirchgemeinde ist das öffentliche Standbein der Pfarrei nach staatlichem Kirchenrecht. Die formelle Seite des kirchlichen Lebens spielt sich meist hier ab: Wahlen, Steuern oder Verträge.
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Die Kirchgemeinde ist das öffentliche Standbein der Pfarrei nach staatlichem Kirchenrecht. Die formelle Seite des kirchlichen Lebens spielt sich meist hier ab: Wahlen, Steuern oder Verträge.